Deutsche Rentenversicherung

Gerichtsvollzieher: Rentenversicherung ist zur Auskunft verpflichtet

Datum: 10.12.2021

Bei der Deutschen Rentenversicherung gelten strengste Vorschriften, wenn es darum geht, Informationen über Versicherte und Rentner an Dritte weiterzugeben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist sie jedoch verpflichtet, Daten an Gerichtsvollzieher herauszugeben.

Gerichtsvollzieher dürfen die Anschrift, den Aufenthaltsort und den aktuellen Arbeitgeber mitgeteilt bekommen. Aber sie müssen vorher selbst versucht haben, Anschrift oder Aufenthaltsort bei der Meldebehörde herauszufinden. Außerdem müssen sie vom Schuldner eine Vermögensauskunft anfordern. Nur wenn diese nicht zurückgeschickt wird oder der Inhalt darauf schließen lässt, dass der Schuldner die Forderung nicht vollständig zahlen kann, ist die Anfrage zugelassen.

Fragen zum Datenschutz bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantworten die Datenschutzbeauftragten unter der E-Mail: datenschutz@drv-bund.de.

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  • Ausführliche Informationen erhalten Sie zudem im umfangreichen Broschüren-Angebot der Deutschen Rentenversicherung

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