Deutsche Rentenversicherung

Seit 1. Januar: Selbstständige müssen A1-Bescheinigung online beantragen

Datum: 04.01.2022

Wer als Selbstständiger im Ausland arbeitet und weiter in Deutschland sozialversichert sein möchte, braucht hierfür eine Bescheinigung. Bisher gab es hierfür ein Papierformular. Das ist seit Anfang dieses Jahres vorbei.

Selbstständige können die sogenannte A1-Bescheinigung seit dem 1. Januar nur noch digital beantragen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin. Das Portal «Sv.net» ist unter dem nachfolgenden Link zu erreichen: https://standard.gkvnet-ag.de/svnet/

Die Bescheinigung ist nötig, wenn Selbstständige vorübergehend im europäischen Ausland, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich arbeiten. Die A1-Bescheinigung dokumentiert, dass auch während der vorübergehenden Auslandstätigkeit das deutsche Sozialversicherungsrecht Anwendung findet und sich deshalb keine Änderungen bei der Entrichtung von Krankenversicherungs- und
Rentenversicherungsbeiträgen ergeben.

  • Rentenantrag online stellen, Daten ändern, Versicherungskonto einsehen, Termine buchen - das geht mit unseren Online-Diensten bequem von zu Hause aus
  • Sie haben ein Anliegen und möchten mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung treten? Dann nutzen Sie online unser Kontaktformular - schnell und unkompliziert
  • Die Beraterinnen und Berater der Deutschen Rentenversicherung unterstützen Sie am kostenfreien Service-Telefon unter der Rufnummer 0800 1000 4800
  • Ausführliche Informationen erhalten Sie zudem im umfangreichen Broschüren-Angebot der Deutschen Rentenversicherung

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK