Wer als Selbstständiger im Ausland arbeitet und weiter in Deutschland sozialversichert sein möchte, braucht hierfür eine Bescheinigung. Bisher gab es hierfür ein Papierformular. Das ist seit Anfang dieses Jahres vorbei.
Selbstständige können die sogenannte A1-Bescheinigung seit dem 1. Januar nur noch digital beantragen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin. Das Portal «Sv.net» ist unter dem nachfolgenden Link zu erreichen: https://standard.gkvnet-ag.de/svnet/
Die Bescheinigung ist nötig, wenn Selbstständige vorübergehend im europäischen Ausland, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich arbeiten. Die A1-Bescheinigung dokumentiert, dass auch während der vorübergehenden Auslandstätigkeit das deutsche Sozialversicherungsrecht Anwendung findet und sich deshalb keine Änderungen bei der Entrichtung von Krankenversicherungs- und
Rentenversicherungsbeiträgen ergeben.
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