Deutsche Rentenversicherung

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Datum: 17.01.2022

Mehr als sieben Millionen Menschen in Deutschland sind schwerbehindert. Nach einer Mindestversicherungszeit von 35 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung können sie eine vorgezogene Altersrente beantragen.

Der Vorteil: Durch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Betroffene bereits vor Erreichen des regulären Rentenalters ohne Abschläge in Rente gehen. Die Altersgrenze für die abschlagsfreie Inanspruchnahme dieser Rente wird für die Geburtsjahrgänge ab 1952 stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Wer beispielweise 1959 geboren wurde und 2022 63 Jahre alt wird, kann erst mit 64 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Wer Abschläge in Kauf nimmt, kann die Rente bis zu drei Jahre früher erhalten.

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, weiß das Team der Deutschen Rentenversicherung am kostenlosen Servicetelefon unter der Telefonnummer 0800 1000 4800. Dort kann auch die kostenlose Broschüre „Reha und Rente für schwerbehinderte Menschen“ bestellt werden. Alternativ kann sie direkt unter diesem Artikel heruntergeladen werden.

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