Der Tod eines Angehörigen belastet die Hinterbliebenen häufig nicht nur emotional. Er kann auch zu finanziellen Engpässen führen.
Zumindest die monetären Sorgen kann die Deutsche Rentenversicherung der Witwe bzw. dem Witwer schnell nehmen, wenn der Ehepartner vor seinem Tod schon eine Rente bezogen hat: Innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod kann bei der Deutschen Post AG ein Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente beantragt werden.
Die Vorschusszahlung beträgt das Dreifache des für den Sterbemonat gezahlten Rentenbetrages. Sie wird als Überbrückungshilfe in einer Summe ausgezahlt. Eine Anrechnung von eventuellen Einkommen des Hinterbliebenen findet während des Sterbevierteljahres nicht statt!
Zu beachten ist, dass zusätzlich zu dem Antrag auf die Vorschusszahlung beim zuständigen Rentenversicherungsträger auch noch ein formeller Rentenantrag gestellt werden muss. Bei der Bewilligung der Witwen- bzw. Witwerrente wird die Vorschusszahlung verrechnet.
Service und Beratung
- Sie haben ein Anliegen und möchten mit uns in Verbindung treten? Mit dem Kontaktformular geht das schnell und unkompliziert
- Rentenantrag online stellen, Daten ändern, Versicherungskonto einsehen, Termine buchen - das geht mit unseren Online-Diensten bequem von zu Hause aus
- Ausführliche Informationen zu Rente, Reha und Prävention erhalten Sie in unserem umfangreichen Broschüren-Angebot