Deutsche Rentenversicherung

Arbeitsmarktbedingte volle Erwerbsminderung

Datum: 04.05.2022

Versicherte, die ein Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben, können unter Umständen auch eine
volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Voraussetzung ist, dass sie arbeitslos sind, weil ein entsprechender Arbeitsplatz für sie nicht vorhanden ist.

Grundsätzlich haben Versicherte mit einem Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden Anspruch auf eine halbe Rente, wenn sie die übrigen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Erst wenn das Leistungsvermögen auf unter drei Stunden pro Tag sinkt, erhalten Versicherte eine volle Rente.

Mit der Regelung, dass Arbeitslose, die aus gesundheitlichen Gründen nur noch eine Teilzeitarbeit zwischen drei und sechs Stunden ausüben können, dennoch eine volle Rente erhalten, trägt der Gesetzgeber der schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt für diesen Personenkreis Rechnung.

Beratung, Kontakt und Service

  • Anträge stellen, Daten ändern, Versicherungskonto einsehen, Termine buchen - und noch viel mehr - bequem von zu Hause mit unseren Online-Diensten
  • Sie haben ein Anliegen und möchten mit uns in Verbindung treten? Niutzen Sie dafür gerne unser Kontaktformular
  • Unsere Beraterinnen und Berater unterstützen Sie am kostenfreien Service-Telefon unter der Rufnummer 0800 1000 4800
  • Ausführliche Informationen zu Rente, Reha und Prävention erhalten Sie zudem in unserem umfangreichen Broschüren-Angebot