In Deutschland leben laut Statistischem Bundesamt rund 4,1 Millionen pflegebedürftige Menschen. Mehr als drei Millionen von ihnen werden zu Hause gepflegt - oftmals von Angehörigen. Weil diese durch den erheblichen Kraft- und Zeitaufwand weniger arbeiten können, erwerben sie geringere Rentenansprüche. Doch das muss nicht sein, teilt die Deutsche Rentenversicherung anlässlich des Internationalen Tages der Pflegenden am 12. Mai mit.
Um die Nachteile von pflegenden Angehörigen auszugleichen, zählt der Gesetzgeber die ehrenamtliche Pflege bei der Rente wie eine Erwerbsarbeit. Die dafür zu leistenden Rentenbeiträge muss allein die Pflegekasse des Gepflegten tragen, heißt es von der Deutschen Rentenversicherung.
Die Rentenversicherungspflicht trete schon dann ein, wenn eine Pflegeperson eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad zwei ohne Vergütung pflegt. Dafür müsse sich die Pflege insgesamt über mindestens zehn Stunden und wenigstens zwei Tage pro Woche verteilen. Wer nebenher weiter arbeitet, darf zudem 30 Wochenstunden bei der erwerbsmäßigen Tätigkeit nicht überschreiten. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, prüft die Pflegekasse des Pflegebedürftigen.
Je nachdem welche Leistungen vom Pflegebedürftigen bezogen werden und in Abhängigkeit vom Grad seiner Pflegebedürftigkeit, würden für den Pflegenden Beiträge zwischen 116 und 612 Euro im Monat gezahlt. Nach einem Jahr Pflege erhöhe sich dadurch die monatliche Rente zwischen 7 und 35 Euro, so die Deutsche Rentenversicherung.
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