Deutsche Rentenversicherung

Ausschuss für Arbeit und Soziales stimmt Rentenanpassung zu

Datum: 01.06.2022

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages hat am 31. Mai der kräftigsten Rentenerhöhung seit Jahrzehnten zugestimmt. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Rentenanpassung ab 1. Juli 2022 sowie zur Verbesserung von Leistungen für Erwerbsminderungsrentnern muss am Freitag noch der Deutsche Bundestag abschließend zustimmen.

Im Westen steigen die Renten nach einer Nullrunde im vergangenen Jahr zum 1. Juli um 5,35 Prozent, im Osten nach einer nur geringen Erhöhung 2021 um 6,12 Prozent. Im Osten ist es der stärkste Anstieg seit 1994, im Westen gab es seit 1983 keine solche Erhöhung mehr.

Der Gesetzentwurf von Sozialminister Hubertus Heil (SPD) sieht Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente vor. Etwa drei Millionen Menschen sollen langfristig mehr Geld bekommen. Ab 1. Juli 2024 sind Zuschläge von bis zu 7,5 Prozent geplant. Zudem soll der sogenannte Nachholfaktor wieder in Kraft gesetzt werden, der sich dämpfend auf Rentenerhöhungen auswirkt.

Die Renten werden jedes Jahr zum 1. Juli abhängig von der Lohnentwicklung angepasst. Bei sinkenden Löhnen wird durch die geltende Rentengarantie verhindert, dass die Altersbezüge ebenfalls sinken. Im schlimmsten Fall kommt es zu Nullrunden, wie im vergangenen Jahr. Der Nachholfaktor soll bei wieder steigenden Löhnen diese verhinderte Rentenkürzung rechnerisch ausgleichen, Rentenanstiege fallen damit geringer aus. Die große Koalition hatte den Nachholfaktor ausgesetzt, nun wird er wieder in Kraft gesetzt.

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