Deutsche Rentenversicherung

Studieren und jobben: Wer muss Beiträge zur Rentenversicherung zahlen?

Datum: 29.06.2022

Neben dem Studium jobben oder ein Praktikum absolvieren – für die meisten Studentinnen und Studenten ist das der Alltag. In bestimmten Fällen zahlen sie dabei Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Studentinnen und Studenten, die unbefristet arbeiten und maximal 450 Euro im Monat verdienen, sind versicherungspflichtig. Sie erwerben damit alle Vorteile der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu zählen vollwertige Beitragszeiten für die spätere Rente, der Anspruch auf Rehabilitation und auf Zulagen zur Riester-Rente. Der Beitrag liegt aktuell bei 3,6 Prozent des Einkommens.

Wie alle Minijobber können sich aber auch Studenten von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dadurch entfällt ihr Beitragsanteil und sie erwerben dann nur anteilige Beitragszeiten in der Rentenversicherung. Studenten, die mehr als 450 Euro verdienen, sind immer versicherungspflichtig. Sie teilen sich die Beiträge mit dem Arbeitgeber. Liegt der Verdienst unter 1.300 Euro zahlen sie nur einen reduzierten Beitragsanteil.

Versicherungsfrei bleiben Studentinnen und Studenten, wenn das Arbeitsverhältnis auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr befristet ist. Auch während eines Pflichtpraktikums müssen sie keine Beiträge zahlen. Arbeitszeit und Verdienst spielen in beiden Fällen keine Rolle.

Ob Studentinnen und Studenten bei einem freiwilligen Zwischen- oder vorgeschriebenen Vor- oder Nachpraktikum Rentenbeiträge zahlen müssen und welche Regelungen für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gelten, erfahren sie in der kostenlosen Broschüre „Tipps für Studenten: Jobben und studieren“. Sie steht unter dieser Meldung zum Download bereit.