Deutsche Rentenversicherung

Nach einem Unfall: Schadensersatzansprüche geltend machen

Datum: 01.07.2022

Menschen, die einen Unfall hatten, können daraus entstandene Nachteile bezüglich ihrer Rentenansprüche bei der Rentenversicherung geltend machen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin.

Nachteile können entstehen, wenn versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wegen der Unfallfolgen Kranken- oder Verletztengeld erhalten haben, Lohn- oder Gehaltseinbußen hinnehmen mussten oder sogar eine Erwerbsminderungsrente beziehen.

Reichen die Geschädigten einen Antrag ein, prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob Ersatzansprüche geltend gemacht werden können. Gegebenenfalls können aus dem Unfall resultierende Nachteile in den Rentenansprüchen dann wieder ausgeglichen werden.