Deutsche Rentenversicherung

Kindererziehung erhöht die Rente

Datum: 02.09.2022

Für die Erziehung eines Kindes werden bis zu drei Jahre als Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben, die sogenannten Kindererziehungszeiten.

Was viele nicht wissen: Neben den Kindererziehungszeiten werden auch Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung anerkannt. Sie beginnen nach dem Tag der Geburt und enden nach zehn Jahren.

Für jedes Jahr Kindererziehungszeit erhöht sich die monatliche Bruttorente aktuell um 36,02 Euro (West) bzw. 35,52 Euro (Ost). Auch Berücksichtigungszeiten können sich positiv auf die Rentenhöhe auswirken, wenn nach 1991 zwei oder mehr Kinder unter 10 Jahren gleichzeitig erzogen werden oder neben der Erziehung eines Kindes eine Beschäftigung ausgeübt wird.

Der Elternteil muss dafür 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben. Vorrangig dienen die Berücksichtigungszeiten jedoch dazu Lücken in der Versicherungsbiografie zu schließen. Sowohl Kindererziehungs- als auch Berücksichtigungszeiten werden im Versicherungskonto nur auf Antrag gespeichert. Im Rahmen einer Kontenklärung geht das kinderleicht.

Bei Fragen zu diesem Thema oder weiteren Anliegen rund um das Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung unterstützen Sie unsere Beraterinnen und Berater gerne am kostenfreien Service-Telefon unter der Rufnummer 0800 1000 4800. Ausführliche Informationen zu den Themen Rente, Reha und Prävention finden Sie in unserem umfangreichen Broschüren-Angebot.

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