Deutsche Rentenversicherung

Berufsstarter: Gut gesichert von Anfang an

Datum: 05.09.2022

Ob Alter, Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit. Die gesetzliche Sozialversicherung schützt Sie gegen viele Risiken. Und das oft schon ab dem ersten Tag der Ausbildung, denn von Anfang an werden Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung gezahlt. Doch wie hoch sind die Beiträge, die von der Ausbildungsvergütung abgezogen werden? Ein Blick in die Gehaltsabrechnung zeigt es: Rund 20 Prozent des Bruttoverdienstes gehen an die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung.

Die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung teilen sich Auszubildende und Arbeitgeber. Bei der Krankenversicherung zahlen Auszubildende, so wie andere Arbeitnehmer auch, etwas mehr als ihre Arbeitgeber. Beträgt die monatliche Ausbildungsvergütung maximal 325 Euro, übernimmt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge allein.

Wie hoch die Beiträge im Einzelnen sind und welche Leistungen Sie dafür erwarten können, erfahren Sie in der Broschüre „Berufsstarter und ihre Sozialversicherung“, die Ihnen unter diesem Artikel kostenfrei als PDF-Download angeboten wird.

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