Deutsche Rentenversicherung

KVdR: Krankenversicherung der Rentner

Datum: 04.10.2022

Während des Berufslebens zahlt bei vielen Beschäftigten der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge zur Krankenversicherung. Mit Beginn der Altersrente übernimmt die Rentenversicherung oder genauer gesagt die Solidargemeinschaft aller Versicherten diese Aufgabe. Rentnerinnen und Rentner sind in der Krankenversicherung quasi zum halben Preis voll geschützt.

Wer in Rente geht, ist meist wie im bisherigen Berufsleben kranken- und pflegeversichert. Bis auf das Krankengeld werden auch alle gewohnten Leistungen gezahlt. Der Versicherungsschutz kann aufgrund einer Pflichtversicherung oder freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einer privaten Krankenversicherung bestehen. Die Rentenversicherung beteiligt sich bei Rentnerinnen und Rentnern, die pflichtversichert sind, an den Beiträgen. Für freiwillig oder privat Versicherte zahlt sie einen Beitragszuschuss. An den Beiträgen zur Pflegeversicherung beteiligt sich die Rentenversicherung nicht.

Die meisten Rentnerinnen und Rentner sind in der sogenannten Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert. Dies ist keine eigene Krankenkasse. Vielmehr handelt es sich um die Bezeichnung für einen Status: Wer eine gesetzliche Rente bekommt und zuvor eine bestimmte Zeit gesetzlich krankenversichert war, gilt als pflichtversichert in der KVdR. Die Krankenversicherung selbst besteht dann beispielsweise bei einer der bekannten Ersatzkassen, Innungskrankenkassen, Allgemeinen Ortskrankenkassen oder einer Betriebskrankenkasse. Die freie Wahl der Krankenkasse gilt auch für Rentnerinnen und Rentner.

Weitere Informationen finden Sie in der kostenlosen Broschüre "Rentner und ihre Krankenversicherung", die unter dieser Meldung zum Download zur Verfügung steht.

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