Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr turnusgemäß angepasst. Wie jedes Jahr werden die Werte werden auf Grundlage klarer gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt.
Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2023 zugrundeliegende Lohnentwicklung im Jahr 2021 betrug im Bundesgebiet 3,30 Prozent und in den alten Bundesländern 3,31 Prozent.
Die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2023 muss nun noch vom Bundesrat gebilligt werden.
Nähere Informationen dazu können Sie der Website des BMAS entnehmen.