Menschen, die in eine Riester-Rente investieren und so privat für den Ruhestand vorsorgen, können staatliche Zulagen erhalten. Diese Zulagen gibt es aber nur auf Antrag, darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Beantragt werden die Zulagen beim jeweiligen Anbieter des Riester-Vertrages. Bis zu zwei Jahre rückwirkend ist ein solcher Antrag möglich. Danach verfällt der Anspruch. Wer die Zulagen für das Jahr 2020 noch erhalten möchte, muss sie also bis zum 31. Dezember 2022 bei seiner Versicherung oder seiner Bank beantragt haben.
Eine praktische Lösung stellt hier der Antrag auf Dauerzulage dar: Er bevollmächtigt den Anbieter, die Zulagen selbst zu beantragen. Ändern sich zwischenzeitlich aber die Einkommens- und Lebensverhältnisse, beispielsweise weil ein Kind geboren wird, muss dies dem Anbieter des Riester-Vertrages zeitnah mitgeteilt werden.
Unter der Telefonnummer 03381 21 62 324 stehen die Mitarbeiter der Servicehotline der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen Rede und Antwort rund um das Thema Riester-Zulagen. Weitere Informationen rund um die Riester-Förderung und welche Möglichkeiten es gibt, finden Sie auf unserer Riester-Informationsseite: Mehr zur Riester-Förderung erfahren