Wenn Rentnerinnen und Rentner im warmen Süden überwintern möchten oder nur einen längeren Urlaub im Ausland planen, brauchen sie sich um ihre Rentenzahlung keine Sorgen machen. Die Rente wird weiterhin pünktlich auf das bekannte Konto überwiesen. An der Rentenzahlung ändert sich nichts, solange der Wohnsitz in Deutschland bestehen bleibt und es sich nur um einen vorübergehenden Aufenthalt im Ausland handelt.
Wer dagegen beabsichtigt, dauerhaft ins Ausland zu ziehen, sollte sich vorher beraten lassen. In bestimmten Fällen kann es nämlich zu Auswirkungen auf die Rentenzahlung kommen. Von Bedeutung sind unter anderem, in welches Land der Wohnsitz verlegt werden soll und welche Staatsangehörigkeit die Rentnerin oder der Rentner besitzt.
Der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz sowie eine eventuelle Steuerpflicht sollten auch nicht vergessen werden. Auskünfte hierzu erhalten interessierte Rentnerinnen und Rentner bei Ihrer Krankenkasse oder von der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland (DVAK). Über die Besteuerung von Auslandsrenten informiert zentral das Finanzamt Neubrandenburg.
Steht einer Auswanderung nichts im Wege, benötigt der Rentenversicherungsträger die neue Auslandsanschrift. Soll auch die Rente auf ein Konto im Ausland überwiesen werden, sind zudem Angaben zur neuen Bankverbindung erforderlich. Für die Umstellung der Zahlung benötigt die Rentenversicherung etwa drei Monate. Bankspesen und Kursverluste, die mit einer Auslandüberweisung verbunden sein können, gleicht die Rentenversicherung übrigens nicht aus.
Im letzten Jahr zahlte die Deutsche Rentenversicherung knapp 1,7 Millionen Renten ins Ausland. Wichtige Fragen rund um das Thema „Rente im Ausland“ haben wir auf der nachfolgenden Themenseite für Sie zusammengefasst: Rente im Ausland