Deutsche Rentenversicherung

Reha mit der Rentenversicherung: Wann Patienten zuzahlen müssen

Datum: 11.11.2022

An den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei einer stationären Rehabilitation müssen sich die Patienten grundsätzlich für jeden Tag ihres Aufenthaltes mit zehn Euro beteiligen. Maximal jedoch für 42 Tage im Kalenderjahr. Doch es gibt einige Ausnahmen.

Bezieher von Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld II müssen keine Zuzahlung leisten. Versicherte, die kein Einkommen oder ein Einkommen von unter 1.317 EUR netto pro Monat erzielen, können zudem auf Antrag von der Zuzahlung befreit werden. Liegt das monatliche Nettoeinkommen unter 1.974 Euro muss nur ein ermäßigter Zuzahlungsbetrag geleistet werden.

Bei stationären Leistungen in unmittelbarem Anschluss an eine Krankenhausbehandlung (Anschlussrehabilitation) sind Zuzahlungen längstens für 14 Tage pro Kalenderjahr zu zahlen.

Weitere Informationen dazu erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 1000 4800. Auch in unserer kostenlosen Broschüre „Medizinische Rehabilitation: Wie sie Ihnen hilft“ finden Sie wertvolle Informationen zum Thema.

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