Wenn Rentnerinnen und Rentner umziehen, müssen sie ihre neue Anschrift auch dem Renten Service der Deutschen Post AG mitteilen. Ob sie im Inland umziehen oder auswandern, ist dabei egal.
Der Wohnortwechsel wird schriftlich unter Angabe der Rentenversicherungsnummer mitgeteilt. Vordrucke dafür stehen in jeder Postfiliale zur Verfügung. Alternativ kann dem Renten Service die neue Anschrift auch online unter www.rentenservice.com gesendet werden. Der Renten Service leitet diese Daten dann automatisch an die Rentenversicherung weiter.
Wichtig: Die Rente kann nur ausgezahlt werden, wenn dem Renten Service die aktuelle Adresse vorliegt. Wurde sie nicht mitgeteilt und kann sie etwa nach einem Rücklauf der Rentenanpassungsmitteilung nicht ermittelt werden, stoppt der Renten Service die weitere Rentenzahlung, um Überzahlungen zu vermeiden. Sobald die neue Adresse beim Renten Service vorliegt, wird die Rente wieder überwiesen. Die Adresse des zuständigen Renten Services steht im Rentenbescheid und auf den jährlichen Rentenanpassungsmitteilungen.