Wer nur vorübergehend im europäischen Ausland arbeitet, sollte das anzuwendende Recht durch eine A1-Bescheinigung nachweisen können. Eine deutsche A1-Bescheinigung dokumentiert in diesen Fällen, dass die im Ausland erwerbstätige Person weiter dem deutschen Recht unterliegt.
Die aktuelle Ausgabe der summa summarum, der kostenlosen Fachzeitschrift für Arbeitgeber und Steuerberater, informiert mit einem Beitrag über das verpflichtende elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren und gibt Tipps zur einfachen Umsetzung.
Weitere Beiträge befassen sich mit der Gruppenfeststellung als Instrument der Statusfeststellung und dem BSG-Urteil zu den Mitteilungspflichten nach einer Statusfeststellung.