Deutsche Rentenversicherung

Mindestdauer der Ehe: Wann Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht

Datum: 04.01.2023

Bei Eheschließungen ab dem 1. Januar 2002 wird eine Witwen- oder Witwerrente nur gezahlt, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. Ist das nicht der Fall, muss der Rentenversicherungsträger laut Gesetz zunächst davon ausgehen, dass eine sogenannte Versorgungsehe vorliegt. Damit ist gemeint, dass das Paar die Ehe angesichts des erkennbar kurz bevorstehenden Todes einging, um nach dem Tode dem überlebenden Ehegatten die Möglichkeit zu geben, eine Hinterbliebenenrente zu beziehen.

Zwar wird das Vorliegen einer Versorgungsehe bei solchen Fallgestaltungen zunächst unterstellt. Dieses kann vom Hinterbliebenen aber widerlegt werden. Gründe, die gegen das Vorliegen einer Versorgungsehe sprechen, können zum Beispiel der Tod des Ehepartners durch einen Unfall oder ein gemeinsames Kind sein.

Ausführliche Informationen bietet die kostenfreie Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“. Sie steht direkt unter dieser Meldung zum Download bereit.

Service und Beratung

  • Rentenantrag online stellen, Daten ändern, Versicherungskonto einsehen, Termine buchen - das geht mit unseren Online-Diensten bequem von zu Hause aus
  • Sie haben ein Anliegen und möchten mit uns in Verbindung treten? Mit dem Kontaktformular geht das schnell und unkompliziert
  • Ausführliche Informationen zu Rente, Reha und Prävention erhalten Sie zudem in unserem umfangreichen Broschüren-Angebot

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK