Zum Jahreswechsel haben viele gesetzliche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge angehoben. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist um 0,3 Prozent gestiegen. Auf die Krankenversicherungsbeiträge der pflichtversicherten Rentner haben die neuen Zusatzbeiträge im Januar und Februar noch keine Auswirkungen. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben werden Veränderungen des Zusatzbeitrags erst zwei Monate später, zum 1. März 2023, wirksam.
Über die Änderung des Krankenversicherungsbeitrages und ihren neuen Renten-Zahlbetrag werden die Rentnerinnen und Rentner durch einen entsprechenden Hinweis auf dem Kontoauszug informiert, der die Überweisung
der März-Rente beinhaltet.