Berufstätige, die für die Elternzeit, die Pflege Angehöriger oder eine Freistellung von der Arbeit vor der Altersrente eine berufliche Auszeit nehmen, müssen dafür nicht unbedingt finanziell kürzertreten: Indem sie bei ihrem Arbeitgeber aus Teilen des laufenden Gehalts, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Überstunden oder nicht genommenem Urlaub ein Wertguthaben ansparen, können sie die Freistellung finanzieren.
Ein Wechsel des Arbeitsplatzes berührt das angesparte Wertguthaben nicht, denn es kann auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen werden. So sind Versicherte gut versorgt, wenn der neue Arbeitgeber das Guthaben nicht übernehmen möchte oder sie Probleme haben, eine neue Arbeit zu finden.
Durch die Übertragung sparen Versicherte Steuern. Lassen sie sich das Guthaben vom Arbeitgeber auszahlen, sind hingegen alle Beiträge zur Sozialversicherung und Steuern sofort fällig. Dadurch sinkt der Nettobetrag des Guthabens. Bei der Übertragung legt die Deutsche Rentenversicherung Bund das Geld sicher an und verwaltet es als Treuhänderin. Finanzieren Arbeitnehmer daraus später eine Freistellung, wird monatlich einen Teil des Wertguthabens ausgezahlt. Sie verringern damit nicht nur Steuern, sondern sind während dieser Zeit auch sozialversichert.
Erreichbar sind die Experten der Wertguthabenverwaltung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund per E-Mail an wertguthaben@drv-bund.de, telefonisch unter 030 865-37226, per Fax an 030 865-31367 oder schriftlich unter Deutsche Rentenversicherung Bund, Bereich Wertguthaben, 10704 Berlin.