Selbständige Handwerker mit einem zulassungspflichtigen Gewerbe müssen 18 Jahre lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Danach können sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Eine Befreiung sollte jedoch wohlüberlegt sein, da Selbständige dann auch auf die umfangreichen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung verzichten.
So ist es bei längerer Beitragszahlung neben der regulären Altersrente möglich, vorzeitig in Rente zu gehen. Während einer Rehabilitation mit der Rentenversicherung besteht Anspruch auf Übergangsgeld. Durch Pflichtbeiträge werden außerdem die beitragsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung erfüllt.
Darüber hinaus wird die Zugangsvoraussetzung für eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung, die Riester-Rente, erfüllt. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt das sogar für die Ehepartnerin oder den Ehepartner.
Mehr Informationen gibt es auf www.drv-einlebenlang.de und in der kostenfreien Broschüre „Selbständig – Wie die Rentenversicherung Sie schützt“. Sie kann unter dieser Meldung heruntergeladen werden.