Deutsche Rentenversicherung

Onkologische Reha mit der DRV: Heilsam für Körper und Seele


Datum: 10.03.2023

Rund 500.000 Menschen erkranken in Deutschland jedes Jahr neu an Krebs. Für viele Betroffene ist die Diagnose ein Schock, die Behandlung häufig körperlich wie seelisch sehr belastend. Ein wichtiger Baustein bei der Genesung ist die onkologische Rehabilitation. 

Da die Folgestörungen sehr unterschiedlich sein können, wird die onkologische Reha ganz individuell den Bedürfnissen der Rehabilitanden angepasst. So benötigt eine Brustkrebspatientin andere therapeutische Maßnahmen als ein an Darmkrebs erkrankter Mann.  Mit gezielten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen erhalten die Betroffenen alle notwendigen medizinischen Leistungen. Psychotherapeutische Hilfe und Unterstützung beim beruflichen Wiedereinstieg werden ebenfalls angeboten. 

Nicht nur Erwerbstätige, sondern auch Menschen, die eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente beziehen, haben Anspruch auf eine onkologische Reha. Dies gilt auch für Ehe- oder Lebenspartner von Versicherten und von Rentenbeziehern, selbst wenn sie keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben oder die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen. Für Kinder, Pflege- und Stiefkinder ist eine onkologische Rehabilitation bis zum vollendeten 18. Lebensjahr möglich. 

Die 16 Rentenversicherungsträger verfügen über ein deutschlandweites Netz von rund 90 eigenen Rehabilitationseinrichtungen in den schönsten Regionen Deutschlands. Hinzu kommen hunderte von Vertragskliniken. So ist eine optimale medizinische Nachsorge gewährleistet. 

  • Alle Informationen zur onkologischen Reha bietet die kostenfreie Broschüre „Rehabilitation von Tumorerkrankungen“. Sie kann unterhalb dieser Meldung heruntergeladen werden.
  • Das komplette Antragspaket mit allen Formularen (Formularpaket „Leistungen zur onkologischen Rehabilitation“) steht ebenfalls unterhalb dieser Meldung zum Download bereit.
  • Unter www.eservice-drv.de kann der Antrag direkt online gestellt werden. Mit dem Antrag muss eine ärztliche Stellungnahme eingereicht werden, zum Beispiel ein aktueller Befundbericht, ein Gutachten oder ein aktueller Krankenhausbericht. 

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