Deutsche Rentenversicherung

Rentensplitting: Rentenansprüche partnerschaftlich teilen


Datum: 05.04.2023

Rentenansprüche, die in einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gesammelt wurden, werden durch das Rentensplitting partnerschaftlich zwischen beiden Parteien aufgeteilt. „Splitting“ ist ein englischer Begriff und heißt übersetzt „Teilung“. 

Beide Partner werden in dem Verfahren so gestellt, als hätten sie während der Ehe oder Lebenspartnerschaft gleich hohe Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben: Jede Partei erhält jeweils die Hälfte der gemeinschaftlichen Rentenanwartschaften. So kann die eigene Rente erhöht oder die Wartezeit für eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt werden. 

Allerdings entfällt der Anspruch auf eine Witwer- oder Witwenrente, wenn das Rentensplitting in Anspruch genommen wird. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt deshalb eine umfassende Beratung, um festzustellen, ob das Rentensplitting oder eine Hinterbliebenenrente die günstigere Option darstellt. 

Die wichtigsten Informationen bietet die kostenfreie Broschüre „Rentensplitting – partnerschaftlich teilen“ der Deutschen Rentenversicherung. Sie steht unterhalb dieser Meldung zum Download bereit.

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