Deutsche Rentenversicherung

Sozialwahl 2023: Wahlberechtigte mit Wohnsitz in der EU können wählen

Wahlunterlagen kommen auf Antrag

Datum: 17.04.2023

Am 31. Mai 2023 findet die nächste Sozialwahl statt. Wahlberechtigt sind alle Versicherten und Rentenempfänger der Deutschen Rentenversicherung Bund, die am 1. Januar 2023 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Dazu gehören auch mehr als 600.000 Wahlberechtigte mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl ist allerdings, dass die Wahlberechtigten mit Wohnsitz im Ausland bis zum 24. April 2023 einen entsprechenden Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund stellen. Hierfür genügt ein formloses Schreiben – mit Angabe der deutschen Rentenversicherungsnummer und Unterschrift – an die 

Deutsche Rentenversicherung Bund

Wahlbüro Sozialwahl 2023

10704 Berlin.

Weitere Informationen zur Sozialwahl 2023 finden Sie auf www.sozialwahl.de