Versicherte, die unverschuldet Opfer eines Unfalls geworden sind, können daraus resultierende Nachteile bei ihren Rentenansprüchen bei der Deutschen Rentenversicherung geltend machen.
Nachteile können entstehen, wenn Versicherte wegen der Unfallfolgen Kranken- oder Verletztengeld erhalten haben oder Lohn- oder Gehaltseinbußen hinnehmen mussten. Die Deutsche Rentenversicherung prüft auf Antrag, ob Ersatzansprüche geltend gemacht werden können, um eventuelle Verluste bei den Rentenansprüchen wieder auszugleichen.