Deutsche Rentenversicherung

Schadensersatzansprüche geltend machen


Datum: 18.04.2023

Versicherte, die unverschuldet Opfer eines Unfalls geworden sind, können daraus resultierende Nachteile bei ihren Rentenansprüchen bei der Deutschen Rentenversicherung geltend machen.

Nachteile können entstehen, wenn Versicherte wegen der Unfallfolgen Kranken- oder Verletztengeld erhalten haben oder Lohn- oder Gehaltseinbußen hinnehmen mussten. Die Deutsche Rentenversicherung prüft auf Antrag, ob Ersatzansprüche geltend gemacht werden können, um eventuelle Verluste bei den Rentenansprüchen wieder auszugleichen.