Deutsche Rentenversicherung

Berufliche Reha: So starten Sie im Job neu durch


Datum: 22.05.2023

Die Deutsche Rentenversicherung unterstützt Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können, ebenso wie Menschen, deren Einschränkungen bei der Arbeit nicht berücksichtigt werden.

Dafür finanziert die Rentenversicherung „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“. Mit einer beruflichen Rehabilitation soll der Arbeitsplatz erhalten bleiben. Ist das nicht möglich, besteht die Option einer Berufsförderung in Form einer Aus- oder Weiterbildung. Sie eröffnet neue berufliche Perspektiven. Welche Leistung im Einzelfall die richtige ist, wird individuell geprüft.

Die Leistungen können allein oder auch ergänzend zu einer bereits erfolgten medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden. Vorausgesetzt werden bestimmte persönliche und versicherungsrechtliche Bedingungen: Die persönlichen Voraussetzungen betreffen den Gesundheitszustand, die versicherungsrechtlichen die Zugehörigkeit zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Einen umfassenden Überblick bietet die kostenfreie Broschüre „Berufliche Rehabilitation: Ihre neue Chance“. Sie kann unterhalb dieser Meldung heruntergeladen werden.

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