Deutsche Rentenversicherung

Reha heißt das Zauberwort

Gezielte therapeutische Maßnahmen helfen chronisch kranken Kindern und Jugendlichen

Datum: 31.05.2023

Abrakadabra und dreimal schwarzer Kater

ADHS, Neurodermitis, Asthma, Diabetes, Übergewicht: Die Liste an chronischen körperlichen und psychischen Krankheiten, mit denen Kinder und Jugendliche belastet sein können, ist lang. Dauerhafte Gesundheitsprobleme beeinträchtigen aber nicht nur das körperliche und seelische Wohlbefinden, sondern können auch das Selbstwertgefühl, die Teilnahme am sozialen Leben sowie Leistungen in der Schule, der Ausbildung oder im Studium beeinträchtigen. Um die Entwicklung der Betroffenen bestmöglich zu unterstützen, sollten sie so früh wie möglich behandelt werden.

Reha heißt das Zauberwort: Ein wichtiger Baustein bei der Genesung oder Verbesserung von Symptomen ist die Kinder- und Jugend-Reha der Deutschen Rentenversicherung. In bundesweiten Reha-Zentren bietet sie spezifische Therapiemaßnahmen an, die individuell an die Beschwerden der Betroffenen angepasst und von multiprofessionellen Teams umgesetzt werden. Ziel ist es, die Lebensqualität, die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der jungen Patienten deutlich zu verbessern und somit die weitere persönliche und schulische Entwicklung bestmöglich zu fördern.

Junges Mädchen mit Zauberhut und Zauberstab in der Hand. Es guckt traurig. Text: Gegen Schuppebflechte hilft kein Abrakadabra. Reha heißt das Zauberwort.Quelle:Deutsche Rentenversicherung

Eine Kinder- und Jugend-Reha dauert in der Regel vier Wochen, je nach Indikation kann auch ein anderer Zeitraum sinnvoll sein. Beantragt wird sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger. Unterstützung bei der Antragstellung gibt es zum Beispiel durch den behandelnden Kinderarzt oder im Sozialpädriatischen Zentrum (SPZ).

Sämtliche Kosten für die Reha, die Reise, Verpflegung und Unterkunft trägt die Deutsche Rentenversicherung. Bei Kindern bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr kann eine Begleitperson in der Klinik mit aufgenommen werden. Kinder- und Jugend-Rehas sind grundsätzlich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr möglich, unter bestimmten Voraussetzungen sogar bis zum 27. Geburtstag.

Alle Infos zur Kinder- und Jugend-Reha sowie die aktuelle Kampagne „Reha heißt das Zauberwort“ finden Eltern, Kinder, Lehrer und Ärzte unter www.deutsche-rentenversicherung.de/kinderreha. Dort kann auch der Antrag schnell und unkompliziert elektronisch gestellt werden.