Das Bundeskabinett hat am 5. Juli 2023 den Entwurf für den Haushalt 2024 beschlossen. Danach plant die Bundesregierung, den zusätzlichen Bundeszuschuss an die Rentenversicherung ab 2024 bis 2027 um 600 Millionen Euro im Jahr zu kürzen. Unter gleichbleibenden Bedingungen bliebe der Beitragssatz zwar wie bisher bis 2026 konstant bei 18,6 Prozent, würde danach aber schneller steigen. Der zusätzliche Bundeszuschuss dient der Abgeltung sogenannter nicht beitragsgedeckter Leistungen. Diese Leistungen erbringt die Rentenversicherung für den Bund, ohne hierfür Beiträge erhalten zu haben, z. B. für die Mütterrente und den Grundrentenzuschlag.
Die Rentenversicherung wendet sich entschieden gegen diese erneute kurzfristige haushaltspolitisch motivierte Kürzung. Dass mit der Verlässlichkeit der Finanzierung das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung und den Sozialstaat als Ganzes steht und fällt, gilt umso mehr für die Belastbarkeit von Zusagen des Bundes.
Bereits im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung vier Sonderzahlungen an die Rentenversicherung in Höhe von 500 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2025 inkl. der verabredeten Dynamisierung nachträglich abgeschafft.
Im Jahr 2021 war der allgemeine Bundeszuschuss dauerhaft um 1,4 Milliarden Euro für den Grundrentenzuschlag erhöht worden. Von den für die Auszahlung des Zuschlags vorgesehenen Finanzmittel stünden der Rentenversicherung nach den Kürzungen um insgesamt 1,1 Milliarden Euro damit im nächsten Jahr lediglich noch gut ein Fünftel zur Verfügung.