Eine Witwen- bzw. Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterstützt Witwen und Witwer nach dem Tod des Ehepartners finanziell. Sie entfällt, wenn Hinterbliebene wieder heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen.
Sie können dann jedoch eine Abfindung bekommen. Diese beantragen sie formlos bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger. Hierfür muss die neue Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde eingereicht werden.
Die Höhe der Abfindung hängt unter anderem davon ab, ob Hinterbliebene eine große oder kleine Witwen- oder Witwerrente erhalten. Für eine große Witwen- oder Witwerrente bekommen sie zwei Jahresbeträge der in den letzten zwölf Kalendermonaten durchschnittlichen gezahlten Rente. Die Rentenzahlungen für die ersten drei Monate nach dem Rentenbeginn – das sogenannte Sterbevierteljahr – werden dabei nicht berücksichtigt. Wurde bei der Hinterbliebenenrente eigenes Einkommen angerechnet, ist der Rentenbetrag nach der Anrechnung ausschlaggebend.
Die Abfindung nach einer kleinen Witwen- oder Witwerrente fällt geringer aus und ist abhängig davon, ob sie nach „neuem“ oder „altem“ Recht gezahlt wird. Weitere Informationen bietet die kostenlose Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“, die Ihnen unterhalb dieser Meldung zur Verfügung steht.