Deutsche Rentenversicherung

Ausbildungsplatzsuche zählt bei der Rente

Datum: 21.07.2023

In den vergangenen Wochen konnte wieder viele junge Menschen erfolgreich ihren Schulabschluss erwerben. Wer nun noch auf der Suche nach dem passenden Ausbildungsplatz ist, kann in der gesetzlichen Rentenversicherung trotzdem schon Zeiten erwerben. Dazu muss die Ausbildungsplatzsuche bei der Agentur für Arbeit gemeldet werden.

Auch ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit kann die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als so genannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werden und spätere Rentenansprüche mitbegründen. Das geht, wenn die Suchenden sich bei der Agentur für Arbeit für mindestens einen Kalendermonat als ausbildungssuchend melden und zwischen 17 und 25 Jahre alt sind.

Ausführliche Infos gibt es online auf www.rentenblicker.de, dem Jugendportal der Deutschen Rentenversicherung, und hier im Internet. Auch das Team am kostenlosen Servicetelefon hilft unter 0800 1000 4800 gerne weiter.