Über die Künstlersozialversicherung genießen selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten den Versicherungsschutz der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Seit mittlerweile 40 Jahren gibt ihnen das 1983 in Kraft getretene Künstlersozialversicherungsgesetz soziale Sicherheit und schafft so Raum für ihre kreative Arbeit.
Quelle:Thomas Rafalzyk
Gundula Roßbach, Präsidentin der DRV Bund, und Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär des BMAS, bei der Festveranstaltung "40 Jahre Künstlersozialversicherung" des BMAS.
Kunstschaffende und Publizierende zahlen als selbständig Tätige für ihre soziale Absicherung nur die Hälfte der fälligen Beiträge, genau wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die andere Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge, die bei abhängig Beschäftigten die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber tragen, wird hier zum einen über die sogenannte Künstlersozialabgabe und zum anderen vom Bund finanziert.
Die Künstlersozialabgabe wird von allen Unternehmen erhoben, die typischerweise die Werke und Leistungen selbständig Kunstschaffender oder Publizierender verwerten. Das können beispielsweise Verlage, Theater, Galerien, Werbeagenturen, Hersteller von CDs und DVDs oder Rundfunkanstalten sein. Der Bund beteiligt sich mit einem Zuschuss an den Kosten.
Die Deutsche Rentenversicherung ist für die Prüfung der ordnungsgemäßen Abführung der Künstlersozialabgabe zuständig. Dabei arbeitet sie eng mit der Künstlersozialkasse in Wilhelmshaven zusammen. Ein effizientes Prüfverfahren sorgt für Abgabegerechtigkeit und damit auch für Akzeptanz bei den Unternehmen, die zur Zahlung der Künstlersozialabgabe verpflichtet sind.
Die Leistungen an Kunstschaffende und Publizierende werden von den Trägern der Sozialversicherung übernommen. So zahlt beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung die Renten. Die Höhe der Renten hängt von den gezahlten Beiträgen ab. Diese bemessen sich nach dem Arbeitseinkommen aus der selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit.
Aktuell sind rund 183.000 selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten in der Künstlersozialkasse versichert.