Deutsche Rentenversicherung

Bundesmittel und Bundeszuschüsse: Staat erstattet Kosten für nicht beitragsgedeckte Leistungen

Datum: 08.09.2023

Die Einnahmen der Deutschen Rentenversicherung bestehen nicht nur aus den Beiträgen der Versicherten und der Arbeitgeber. Auch der Staat beteiligt sich an der Finanzierung. Hierfür werden der Rentenversicherung Steuermittel in Form von Bundesmitteln und Bundeszuschüssen überwiesen. 2022 waren dies insgesamt rund 109 Milliarden Euro.

Die Bundeszuschüsse gliedern sich in vier verschiedene Zuschüsse: Den allgemeinen Bundeszuschuss von rund 51,9 Milliarden Euro, den zusätzlichen Bundeszuschuss von rund 14,2 Milliarden Euro, den Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss von rund 14,9 Milliarden Euro und die Beteiligung des Bundes an der knappschaftlichen Rentenversicherung in Höhe von rund 5,2 Milliarden Euro.

Mit den Bundeszuschüssen wird nicht etwa die Rentenversicherung subventioniert; vielmehr wird ihr ein Großteil der Kosten sogenannter nicht beitragsgedeckter Leistungen erstattet. Diese erbringt sie für den Bund, ohne hierfür Beiträge erhalten zu haben. Die Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln, da diese Leistungen nicht nur den Versicherten der Rentenversicherung, sondern auch der Allgemeinheit zugutekommen. Hierzu zählen etwa eine höhere Bewertung von Rentenzeiten in den neuen Bundesländern oder von Zeiten der Berufsausbildung, die Zahlung von Altersrenten vor Erreichen des regulären Rentenalters ohne entsprechende Abschläge (zum Beispiel die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte) sowie die rentensteigernde Berücksichtigung von Zeiten der Fachschulausbildung und des Mutterschutzes. Das Steuersystem bildet hierfür das geeignete Instrument, da es alle Bürgerinnen und Bürger im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit heranzieht.

Der Zuschuss des Bundes machte bei Einführung der dynamischen Rente Ende der 1950er Jahre rund 27 Prozent der Gesamtausgaben der Rentenversicherung aus. Seit den 2000er Jahren liegt der Anteil der Bundeszuschüsse an den Gesamtausgaben stabil zwischen 22 und 24 Prozent. Auch zukünftig ist zu erwarten, dass der Anteil der Bundeszuschüsse am Gesamtbudget der Rentenversicherung weitgehend konstant bleibt.

Neben den Bundeszuschüssen erhält die Rentenversicherung weitere Bundesmittel. Hierzu zählen die Beiträge des Bundes für Kindererziehungszeiten (2022 rund 16,8 Milliarden Euro) und für Erstattungen (2022 rund 5,7 Milliarden Euro). Die Erstattungen des Bundes erfolgen hauptsächlich für Rentenzahlungen, die aus den Sonder- und Zusatzversorgungssystemen der DDR abgeleitet sind.