Das neue Ausbildungsjahr hat begonnen: Wer nun mit einer Ausbildung oder einem dualen Studium ins Berufsleben startet, erhält mit Beginn des ersten Arbeitsverhältnisses automatisch und kostenfrei den Versicherungsnummernnachweis (früher Sozialversicherungsausweis). Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Eine Gebühr, wie sie verschiedene Dienstleister im Internet für die Beschaffung des Versicherungsnummernachweises verlangen, wird nicht erhoben.
Das Dokument enthält verschiedene Informationen, die sich auch als QR-Code auf dem Ausweis befinden, zum Beispiel den zuständigen Rentenversicherungsträger, den Vor- und Nachnamen, den Geburtsnamen und die Versicherungsnummer. Diese wird nur einmal vergeben und ist ein Leben lang gültig.
Bei Änderung der Daten sowie bei Verlust oder Beschädigung des Ausweises, kann dieser über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung ganz unkompliziert und ebenfalls kostenlos neu beantragt werden.
Ob erster Versicherungsnummernachweis oder Ersatz: Versicherte sollten immer prüfen, ob die im Dokument gespeicherten Daten richtig sind. Denn nur dann werden die Beiträge für die spätere Rente richtig verbucht. Versicherte, die einen Fehler gefunden haben, sollten daher bei ihrem Rentenversicherungsträger umgehend eine Berichtigung beantragen und einen entsprechenden Nachweis, wie die Geburtsurkunde, beifügen.
Grundsätzlich sollte der Ausweis genauso sorgfältig behandelt werden, wie der Personalausweis. Denn bei jedem Beschäftigungsbeginn oder wenn eine Sozialleistung beantragt wird, dient er als Nachweis der persönlichen Versicherungsnummer.
Weitere Informationen zum Versicherungsnummernachweis und anderen Themen rund um Rente, Reha oder zusätzliche Altersvorsorge gibt es auf hier im Internet und am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800.
Muster eines Versicherungsnummernachweises: