Deutsche Rentenversicherung

Der Versicherungs­nummernachweis: kostenfrei, einfach, schnell und sicher

Datum: 24.10.2023

Seit 1. Januar 2023 ersetzt der Versicherungsnummernachweis den Sozialversicherungsausweis. Der neue Ausweis enthält – wie bisher der SV-Ausweis – die Versicherungsnummer, Vorname(n), Familienname, Geburtsname und das Ausstellungsdatum. Arbeitnehmer erhalten ihn mit der ersten Beschäftigung automatisch.

Bei Verlust, Zerstörung oder Unbrauchbarkeit kann ein neuer Versicherungsnummernachweis über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden – kostenfrei und ganz ohne Gebühren.

Darüber hinaus profitieren die Versicherten von folgenden Neuerungen:

  • Der Verlust oder das Wiederauffinden eines Versicherungsnummernachweises / Sozialversicherungsausweises muss der zuständigen Einzugsstelle oder dem Rentenversicherungsträger nicht mehr mitgeteilt werden.
  • Zugleich entfällt die Pflicht, unbrauchbare Versicherungsnummernachweise an die zuständige Einzugsstelle oder den Rentenversicherungsträger zurückzugeben.
  • Beschäftigte sind außerdem nicht mehr generell verpflichtet, ihrem Arbeitgeber einen Versicherungsnummernachweis vorzulegen. Nur, wenn keine eindeutige Versicherungsnummer im nunmehr verpflichtenden automatisierten Abruf seitens der Arbeitgeber bei der Datenstelle der Rentenversicherung zurückgemeldet werden kann, ist dieser beizubringen.

Alle bisher ausgestellten Sozialversicherungsausweise bleiben weiterhin gültig.

Muster eines Versicherungsnummernachweises:

Muster eines Versicherungsnummernachweises

Hinweis:

Im Netz gibt es einige Anbieter, die die Dienstleistung zur Ausstellung eines Versicherungsnummernachweises ebenfalls anbieten, jedoch gegen eine Geldleistung. Dieses Vorgehen ist nicht verboten. Der Anbieter muss klar herausstellen, dass er nicht als Behörde handelt, sondern ein privater Anbieter ist.
Bei der Deutschen Rentenversicherung und bei der Krankenkasse gibt es den Versicherungsnummernachweis allerdings kosten- und gebührenfrei.