Im Zuge der Globalisierung kommt es immer häufiger vor, dass Versicherte in verschiedenen Ländern auf der Welt gearbeitet und Rentenansprüche erworben haben. Die im Ausland zurückgelegten (Beschäftigungs-)Zeiten können sich über das EU-Recht, Sozialversicherungsabkommen oder bei Vertriebenen und Spätaussiedlern über das sogenannte Fremdrentengesetz auf einen Rentenanspruch auswirken und gegebenenfalls die deutsche Rente steigern.
Damit die Berücksichtigung der Auslandszeiten geprüft werden kann, müssen diese im Rahmen eines Antrags auf Kontenklärung geltend gemacht werden. Die ausländischen Versicherungszeiten sollten möglichst frühzeitig geklärt werden, da der Ermittlungsaufwand über Ländergrenzen hinweg häufig zeitintensiv ist. Eine Rentenauskunft zeigt Ihnen die Auswirkungen der deutschen und ausländischen Versicherungszeiten auf Rentenansprüche und -höhe auf Grundlage des aktuellen Rechts auf.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 4800. Werfen Sie auch gern einen Blick in die bereitgestellten Broschüren am Ende dieser Meldung sowie in unseren Themenbereich Rente im Ausland.