Deutsche Rentenversicherung

Denken Sie daran: SV-Meldeportal löst sv.net ab

Datum: 18.12.2023

Bereits im September 2023 berichteten wir über den geplanten Start des neuen SV-Meldeportals. Als Nachfolgerin der Anwendung sv.net startete das SV-Meldeportal erfolgreich am 4. Oktober 2023. Das vorerst parallel zum SV-Meldeportal betriebene sv.net wird am 29. Februar 2024 endgültig abgeschaltet. Für den Übergangszeitraum steht die Anwendung sv.net nur noch eingeschränkt zur Verfügung.

Fristen in sv.net für Anträge auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung:

Anträge auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung für Selbständige können in sv.net nur noch bis zum 15. Januar 2024 gestellt werden. Die beantragten A1-Bescheinigungen müssen bis Ende Februar 2024 in sv.net abgeholt werden, da eine Übernahme in das SV-Meldeportal nicht möglich ist.

Ab dem 16. Januar 2024 ist für den „A1-Antrag Entsendung Selbständige“ eine Registrierung für das SV-Meldeportal erforderlich.

Anträge auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hingegen können in sv.net ohne Besonderheiten bis zum 29. Februar 2024 gestellt werden. Nach dem 29. Februar 2024 ausgestellte A1-Bescheinigungen werden im neuen SV-Meldeportal bereitgestellt.

Arbeitgeber, Selbständige und Dienstherren, die bislang sv.net für die Beantragung und den Abruf von A1-Bescheinigungen genutzt haben, sollten frühzeitig an den Umstieg denken.

Weitere Informationen über das neue SV-Meldeportal sowie ein Fragen-Antworten-Katalog stehen auf der Homepage des SV-Meldeportals zur Verfügung. Über die A1-Bescheinigung informieren wir Sie auf der Themenseite „A1-Bescheinigung – Beschäftigung im Ausland“.