Deutsche Rentenversicherung

Rentenantrag nicht vergessen

Datum: 21.08.2024

Eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird nicht automatisch geleistet - sie muss beantragt werden. Wer also in Rente gehen möchte, sollte rechtzeitig vorher einen Antrag stellen und dabei die notwendigen Unterlagen einreichen. Empfohlen wird, den Rentenantrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen.


Der Antrag kann nach vorheriger Terminvereinbarung ganz unkompliziert am Tele-fon oder vor Ort in den Auskunfts- und Beratungsstellen aufgenommen werden. Versicherungsämter, Gemeinden und Versichertenälteste unterstützen ebenfalls bei der Antragsaufnahme. Unter Nutzung der Online-Services der Deutschen Rentenversicherung kann der Rentenantrag auch bequem selbst im Internet gestellt werden.

Mit dem Rentenbeginnrechner der Deutschen Rentenversicherung kann berechnet werden, zu welchem Zeitpunkt eine Rente in Anspruch genommen werden kann.