Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 24. Januar 2024 Neuerungen bei der Digitalen Rentenübersicht beschlossen. Mit der sogenannten Rentenübersichtsanbindungsverordnung (RentÜAV) sollen bestimmte Vorsorgeeinrichtungen verpflichtet werden, sich bis spätestens 31. Dezember 2024 an die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) anzubinden. Dies gilt für Vorsorgeeinrichtungen, die verpflichtet sind, mindestens einmal jährlich Standmitteilungen zu übermitteln. Ziel ist es, möglichst viele Anbieter von Altersvorsorgeprodukten an die Digitale Rentenübersicht anzuschließen. Bürgerinnen und Bürger sollen so ab 2025 eine noch umfassendere Übersicht ihrer erlangten Altersvorsorgeansprüche aus gesetzlicher Rentenversicherung, betrieblicher Altersversorgung und privater Vorsorge digital abrufen können.
Bisher konnten sich Vorsorgeeinrichtungen bereits freiwillig an die Digitale Rentenübersicht anbinden lassen. Hiervon haben bis dato mehr als 280 Vorsorgeeinrichtungen Gebrauch gemacht. Weiter Informationen zur Digitalen Rentenübersicht gibt es auf der Internetseite rentenuebersicht.de.