Personen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine gesetzliche Altersrente beziehen und weiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, haben die Möglichkeit, ihre Rente noch zu erhöhen. Sie sind zwar als Arbeitnehmer von den Beiträgen zur Rentenversicherung befreit, der Arbeitgeber muss aber weiter Beiträge an die Rentenversicherung zahlen, ohne dass dies Einfluss auf die Höhe der gezahlten Rente hat. Dem Arbeitgeber kann jedoch mitgeteilt werden, dass auf die Versicherungsfreiheit verzichtet wird und weiter auch eigene Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden sollen. Einmal im Jahr erhöht sich dann die Rente und zwar nicht nur durch die eigenen Beiträge, sondern auch durch die des Arbeitgebers.
Ausführliche Informationen dazu gibt es bei einer kostenlosen Beratung durch eine der rund 160 bundesweiten Auskunfts- und Beratungsstellen. Die nächste A+B-Stelle am Heimatort finden Interessierte online auf der Internetseite der Deutschen Rentenverscherung unter "Beratung suchen und buchen".