Deutsche Rentenversicherung

SV-Meldeportal: Sind Sie schon umgestiegen?

Datum: 22.03.2024

SV-Meldeportal

Als Nachfolger der Anwendung sv.net ist das SV-Meldeportal seit Anfang Oktober 2023 erfolgreich am Start. Nach der Registrierung stehen auch verschiedene neue Funktionalitäten zur Verfügung.

sv.net wird in Kürze abgeschaltet

Anders als geplant, wurde kurzfristig entschieden, die Anwendung sv.net nicht bereits zum 29. Februar abzuschalten. Die Anwendung wird jedoch nur noch für eine kurze Zeit weiterhin erreichbar sein und ist zudem nur noch eingeschränkt nutzbar.

Schnelles Handeln ist gefordert!

Alle Arbeitgeber, Dienstleister und Selbständigen, die auf eine elektronische Ausfüllhilfe angewiesen sind, sollten sich jetzt umgehend für das SV-Meldeportal registrieren.

Einschränkungen in sv.net

  1. sv.net steht nur noch als sv.net/standard als reine Web-Anwendung zur Verfügung.
  2. Nur bereits registrierte Anwenderinnen und Anwender können mit sv.net/standard noch Beitragsnachweise oder Meldungen abgeben; alle Daten müssen hier aber manuell erfasst werden.
  3. Die Rückmeldungen der Krankenkassen und Sozialversicherungsträger können grundsätzlich nur noch über das SV-Meldeportal abgerufen werden.
  4. sv.net ist nur noch kurze Zeit erreichbar; dann wird die Anwendung endgültig abgeschaltet.

Bitte bedenken Sie:

Die Registrierung für das SV-Meldeportal anhand des Elster-Zertifikats kann mehrere Tage dauern. Warten Sie daher nicht mehr länger mit dem Umstieg!

Ausschließlich für den „A1-Antrag Entsendung Selbständige“ ist eine einfache Registrierung anhand der BundID mit „Benutzernamen“ und „Passwort“ möglich.

Aktuelle Informationen

Die Webpräsenz https://info.sv-meldeportal.de/ bietet umfassende Informationen zum SV-Meldeportal an. Hinweise zu den aktuellen Einschränkungen in der Anwendung von sv.net sind auf der Seite der ITSG unter https://www.itsg.de/eingeschraenkter-funktionsumfang-bei-sv-net-jetzt-aufs-sv-meldeportal-umsteigen veröffentlicht.

Alle Interessenten, die sich bis zum 31. März 2024 auf dem neuen SV-Meldeportal anmelden, können die Anwendung bis Ende 2024 kostenfrei nutzen. Danach fällt regelmäßig eine Nutzungsgebühr an. Die Nutzung des SV-Meldeportals bleibt nur für den „A1-Antrag Entsendung Selbständige“ kostenfrei.

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