Deutsche Rentenversicherung

Minijob wirkt sich aus


Datum: 12.04.2024

Wer heutzutage einen Minijob aufnimmt und diesen nicht nur kurzfristig ausübt, ist in der Rentenversicherung automatisch pflichtversichert. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitgeber den Beitragsanteil des Arbeitnehmers
in Höhe von aktuell 3,6 Prozent vom Lohn einbehält. Der Beitragsanteil des Arbeitgebers beträgt 15 Prozent. Aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns zum 01.01.2024 dürfen Minijobber statt vorher 520 Euro nun 538 Euro monatlich verdienen, hieraus ergibt sich ein Eigenbeitrag von 19,37 Euro.

Die Einzahlungen erhöhen den späteren Rentenanspruch. Viel wichtiger ist aber, dass vollwertige Pflichtbeiträge erworben werden. Dadurch kann sich der Minijobber das komplette Leistungsangebot der gesetzlichen Rentenversicherung sichern. Unter anderem kann der Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung oder Leistungen zur Rehabilitation aufrechterhalten bzw. begründet werden.

Wer dennoch den geringen Eigenbeitrag sparen möchte, kann beim Arbeitgeber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen. Vorher sollte jedoch eine Beratung beim Rentenversicherungsträger in Anspruch genommen werden.

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