Deutsche Rentenversicherung

Rente: Vorsorgen und Steuern sparen

Datum: 22.07.2024

Beiträge für den Aufbau der späteren Altersversorgung können vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Dazu zählen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und bestimmten privaten Leibrentenversicherungen. Die „nachgelagerte Besteuerung“ macht dies möglich. 

Seit 2023 sind diese Aufwendungen in voller Höhe steuerfrei, können aber nur bis zu einem Höchstbetrag abgesetzt werden: 2024 beträgt der Höchstbetrag 27.566 Euro für Ledige und 55.132 Euro für Verheiratete.

Die wichtigsten Infos gibt es zu diesem Thema online unter www.deutsche-rentenversicherung.de. Allgemeine Fragen zur privaten Altersvorsorge beantwortet das Team der Deutschen Rentenversicherung am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800.