Deutsche Rentenversicherung

Übergabe Schlussbericht zur Sozialwahl 2023

Datum: 30.09.2024

Der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Peter Weiß und seine Stellvertreterin Doris Barnett zogen Bilanz und legten am 30. September 2024 den Schlussbericht zur Sozialwahl 2023 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor. Im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung übergaben sie den Schlussbericht an Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im BMAS.

Die Bundeswahlbeauftragten sehen trotz des erfolgreichen Modellprojekts von Online Wahlen und der Einführung einer Geschlechterquote einen erheblichen Reformbedarf bei den Sozialwahlen.

Die wichtigsten Empfehlungen von Weiß und Barnett sind:

  • Soziale Selbstverwaltung braucht Verfassungsrang - Die Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger sollte im Grundgesetz verankert werden.
  • Vermittlung von Basiswissen über das deutsche Sozialversicherungssystem in der schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit.
  • Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit und Stärkung der Kompetenzen der Selbstverwaltungen.

Die Sozialwahl ist nach der Bundestagswahl und der Europawahl die drittgrößte demokratische Wahl in Deutschland. Bei der Sozialwahl entscheiden Versicherte und Rentnerinnen und Rentner darüber, wer sie in der Rentenversicherung und bei den Krankenkassen in den Sozialparlamenten vertritt. Sie findet alle 6 Jahre statt und ist seit 70 Jahren fester Bestandteil unserer Demokratie. Die nächste Sozialwahl findet 2029 statt.

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