Deutsche Rentenversicherung

Finanzen der Deutschen Rentenversicherung sind stabil

Zusätzliche Gelder werden nicht benötigt

Datum: 30.10.2024

Einzelne Medien berichten, dass der Regierung möglicherweise das Geld für die Rente ausgehen könnte. Angeblich fehlten „bei der Rente“ mehrere Millionen. Dies hätte das Bundesfinanzministerium zu einem besonderen Schritt veranlasst. Was ist dran an diesen Schlagzeilen?

Die Deutsche Rentenversicherung benötigt keine zusätzlichen Gelder. Die Medien nehmen Bezug auf eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 150 Millionen Euro, die das Bundesministerium für Finanzen zur Erstattung von Leistungen zur Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung genehmigt hat. Dabei wurden in der Berichterstattung fälschlicherweise die Begriffe Grundsicherung und Rente gleichgesetzt. Die Grundsicherung ist aber keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist vielmehr eine Sozialleistung des Staates. Der Staat zahlt dabei Geld an Menschen, die sehr wenig Vermögen oder Einkommen haben.

Tatsächlich wird laut der Drucksache 20/13534 des Deutschen Bundestages die überplanmäßige Ausgabe benötigt, damit der Bund seine Verpflichtungen gemäß § 46a Absatz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch gegenüber den Ländern erfüllen kann, die im jeweiligen Kalenderjahr entstandenen Nettoausgaben für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu 100 Prozent zu erstatten.

Über die Grundsicherung entscheiden die örtlichen Sozialämter. Entsprechende Leistungen werden von Grundsicherungsämtern ausgezahlt. Sie sollen den grundlegenden Bedarf von Personen sicherstellen, deren Einkünfte nicht für den notwendigen Lebensunterhalt reichen.

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