Wer eine medizinische Reha machen möchte und Kinder hat, kann für die Dauer der Reha Unterstützung bei der Kinderbetreuung und Haushaltsführung beantragen. Die Kosten dafür trägt die Deutsche Rentenversicherung, wenn im Haushalt ein Kind lebt, das jünger als zwölf Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Ist das Kind bereits älter als zwölf Jahre, kann die gesetzliche Rentenversicherung auf Antrag nur die Kosten für die Kinderbetreuung tragen. Versicherte müssen die Kostenübernahme vor Beginn der Rehabilitation bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen.
Ausführliche Informationen bietet unsere Themenseite und auch die Broschüre „Medizinische Rehabilitation: Wie sie Ihnen hilft“. Sie kann unter diesem Beitrag kostenlos heruntergeladen werden.