Im Zuge der Globalisierung kommt es immer häufiger vor, dass Versicherte in verschiedenen Ländern auf der Welt gearbeitet und Rentenansprüche erworben haben. Die im Ausland zurückgelegten (Beschäftigungs-)Zeiten können über das EU-Recht, Sozialversicherungsabkommen oder bei Vertriebenen und Spätaussiedlern über das sogenannte Fremdrentengesetz die deutsche Rente steigern.
Damit die Berücksichtigung der Auslandszeiten geprüft werden kann, müssen diese im Rahmen eines Antrags auf Kontenklärung geltend gemacht werden. Dieser sollte möglichst frühzeitig gestellt werden, da der Ermittlungsaufwand über Ländergrenzen hinweg häufig zeitintensiv ist. Eine frühzeitige Speicherung der Auslandszeiten führt später zu einer kurzen Bearbeitungsdauer des Rentenantrages und somit zu einer nahtlos beginnenden Rentenzahlung.