Deutsche Rentenversicherung

Bundesrat stimmt Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags zu

Datum: 20.12.2024

Der Bundesrat hat der Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung zugestimmt. Damit steigt ab 1. Januar 2025 der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte, von bisher 3,4 Prozent auf dann 3,6 Prozent.

Im ersten Halbjahr 2025 wird bei Rentnerinnen und Rentner zunächst noch kein höherer Pflegeversicherungsbeitrag abgeführt werden. Bei ihnen wird die Erhöhung in Umsetzung der Verordnung nachträglich im Rahmen der Rentenanpassung zum 1. Juli 2025 vollzogen. Alle Betroffenen werden hierüber automatisch mit der Rentenanpassungsmitteilung informiert. Der Versand der Mitteilungen erfolgt automatisch voraussichtlich in den Monaten Juni und Juli 2025.  

Die Beiträge, die Rentnerinnen und Rentner zahlen müssen, werden von den Trägern der Rentenversicherung direkt an die Pflegeversicherung abgeführt.