Deutsche Rentenversicherung

Sonderregelung für Existenzgründer: Halber Beitrag, voller Schutz

Datum: 02.06.2025

Bestimmte Freiberufler wie Handwerker, Hebammen, freiberufliche Lehrer, Künstler und Publizisten sind in der Rentenversicherung per Gesetz pflichtversichert. Dies trifft jedoch nicht auf die überwiegende Mehrzahl der Selbständigen zu.  Sie haben jedoch die Option, binnen von fünf Jahren nach der Existenzgründung die Pflichtversicherung zu beantragen.

Entscheiden sie sich dafür, profitieren sie vom umfangreichen Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung: Neben der Absicherung im Alter und im Todesfall haben sie dann zum Beispiel auch Anspruch auf eine Rehabilitation oder eine Rente wegen Erwerbsminderung. Darüber hinaus können pflichtversicherte Selbständige Zulagen für ihre Riester-Rente erhalten.

Die Höhe der Beiträge orientiert sich am Regelbeitrag in Höhe von derzeit 696,57 Euro: Wer sich gerade erst selbständig gemacht hat, profitiert von einer besonderen Regelung für Existenzgründer und kann auf Antrag im Jahr der Existenzgründung sowie in den folgenden drei Kalenderjahren nur den halben Regelbeitrag zahlen. Wird ein entsprechend höheres oder niedrigeres Einkommen nachgewiesen, sind auch höhere oder niedrigere Beiträge möglich. Der monatliche Mindestbeitrag beträgt in diesem Jahr 103,42 Euro, der Höchstbeitrag 1.497,30 Euro.

Die kostenfreien Broschüren „Selbständig – Wie die Rentenversicherung Sie schützt“ und „Freiwillig rentenversichert – Ihre Vorteile“ bieten hierzu alle Informationen und stehen unterhalb dieser Meldung zum Herunterladen zur Verfügung.