Deutsche Rentenversicherung

Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2026

Datum: 08.10.2025

Das Bundeskabinett hat am 8. Oktober 2025 die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung für 2026 beschlossen. Grundlage ist die Lohnentwicklung 2024 mit einem Anstieg von 5,16 Prozent. Dadurch steigen auch die Beitragsbemessungsgrenzen.

Die jährliche Anpassung sichert die Finanzierungsbasis und das Leistungsniveau der Sozialversicherung und hält Beiträge und Leistungen im Gleichgewicht.

Von der Erhöhung betroffen sind nur Personen mit Einkommen oberhalb der bisherigen Bemessungsgrenzen – für die Mehrheit der Versicherten ändert sich nichts.

Die Bundesregierung wird nun den Bundesrat bitten, der Verordnung zuzustimmen.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die neuen Rechengrößen:
Sozialversicherungs­rechengrößeMonat
(Euro)

Jahr
(Euro)

Bezugsgröße in der Sozialversicherung3.955,047.460
Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 6 SGB V (Versicherungspflichtgrenze) in der Kranken- und Pflegeversicherung6.450,077.400
Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 7 SGB V (Beitragsbemessungsgrenze) in der Kranken- und Pflegeversicherung5.812,569.750
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung8.450,0101.400
Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung10.400,0124.800
vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026 in der Rentenversicherung-51.944
Durchschnittsentgelt 2024 in der Rentenversicherung-47.085

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Mehr Informationen zu Rechengrößen und Begriffen in der Rentenversicherung finde Sie in unserer Broschüre "Das Renten-ABC". Sie steht Ihnen unter diesem Artikel kostenfrei zu Download zur Verfügung.